An vielen Stellen von Seligenstadt entstanden, entstehen und sind geplant: Gebäude, die nicht in unser liebens- und lebenswertes Stadtbild passen.

Es fehlt ein Stadtentwicklungsplan. Bauträger und Investoren haben das Zepter in die Hand genommen. Die vorgeschlagene Bahnhofsgeländebebauung brachte das Fass zum Überlaufen.

Wir sind unabhängige Bürger und setzen uns, zusammen mit anderen Vereinen, für die Erhaltung unseres Stadtbildes ein.


Wir fordern:
- einen Stadtentwicklungsplan mit Handlungskonzept für Seligenstadt
- die vorgezogene Bürgerbeteiligung bei jeder Art von Bauleitplanung
- behutsamen Umgang mit dem Stadtbild, dem baulichen Erbe früherer Generationen
- keine vorhabenbezogenen Bebauungspläne, die nur der Gewinnoptimierung dienen
- eine Baumschutzsatzung für unsere Stadt

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Mittwoch, 5. Dezember 2012

Stellungnahme der BI zum Antrag der SPD vom 10.11.2012


Betreff: z. Hd. der Stadtverordneten von Seligenstadt; Stellungnahme der Bürgerinitiative "Stoppt die Stadtbildzerstörung" zur Drucks.-15-103/I/257 11-16

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen hiermit Stellung zum Änderungsantrag der SPD vom 10.11.2012 zum Bebauungsplan Nr. 81 Bahnhofsgelände Seligenstadt Drucks.-15-103/I/257 11-16.
>>>>> Link zum Antrag <<<<< 
Die Bürgerinitiative „Stoppt die Stadtbildzerstörung“ begrüßt den Antrag der SPD, dass der Magistrat Verhandlungen zum Erwerb des Bahngeländes führen soll. Allerdings vermissen wir die klare Festlegung der Verhandlungsgrundlage. Wir fordern den Kauf zur reinen Verkehrsflächennutzung. Wir widersprechen der Begründung der SPD, dass der anschließende Teil der Flurstücke einer Wohnnutzung zugeführt werden könnte, die sich der umliegenden prägenden Bebauung anpasst.
Die Verhandlungen zum Erwerb des Geländes werden dadurch erneut unnötig heraus gezögert, da es zwangsläufig zu unterschiedlichen Kauf- und Verkaufspreisvorstellungen kommen wird. Solange der Magistrat klar die Überzeugung vertritt, dass nur Park & Ride-Flächen geplant sind, können auch keine Preise für eine höherwertige Nutzung verlangt werden.
Deswegen ist der Änderungsantrag Drucks. 15-103/I25711-16 dringend ergänzungsbedürftig, etwa indem der Ziffer 3 am Ende folgender Absatz hinzu gefügt wird:
Die Fläche im Geltungsbereich ist als öffentliche Fläche frei zu halten:
für das Parken von Fahrzeugen,
das Abstellen von Fahrrädern,
für einen Kinderspielplatz,
für den Bestand und die Pflege der vorhandenen Bäume,
für Bepflanzung
§ 9 Abs. 1 Ziffern 10, 11, 22, 25a BauGB.
Eine bauliche Nutzung unterbleibt.
In Babenhausen wurde übrigens gerade beschlossen, in zwei Abschnitten 145 Parkplätze zu errichten,
mit der Option auf eine spätere weitere Erweiterung.

Weiterhin liegen uns Angaben aus Oberroden vor, dass beim Kaufvertrag, auch die Aufnahme einer Mehrwertklausel möglich ist. Hiermit könnte sich die Bahn absichern, falls das Gelände später doch einer höherwertigen Nutzung zugeführt wird.

Bitte stimmen Sie dem Antrag zu, aber verhindern Sie, dass die Wohnnutzung in der Begründung stehen bleibt.  

Verhandlungsgrundlage muss die reine Nutzung als Verkehrsfläche sein.

Wir möchten an dieser Stelle auch auf die ausstehende Beantwortung des Magistrats zum Dringlichkeitsantrag der Grünen Fraktion „Bericht Bahnhofsgelände – Entwicklungskonzept Drucks. 14-374/I/953 vom 28.08.2012“  hinweisen.


Mit freundlichen Grüßen
          der Vorstand der BI "Stoppt die Stadtbildzerstörung" 


(versendet per Email am 16.11.2012 an alle Stadtverordneten)


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