An vielen Stellen von Seligenstadt entstanden, entstehen und sind geplant: Gebäude, die nicht in unser liebens- und lebenswertes Stadtbild passen.

Es fehlt ein Stadtentwicklungsplan. Bauträger und Investoren haben das Zepter in die Hand genommen. Die vorgeschlagene Bahnhofsgeländebebauung brachte das Fass zum Überlaufen.

Wir sind unabhängige Bürger und setzen uns, zusammen mit anderen Vereinen, für die Erhaltung unseres Stadtbildes ein.


Wir fordern:
- einen Stadtentwicklungsplan mit Handlungskonzept für Seligenstadt
- die vorgezogene Bürgerbeteiligung bei jeder Art von Bauleitplanung
- behutsamen Umgang mit dem Stadtbild, dem baulichen Erbe früherer Generationen
- keine vorhabenbezogenen Bebauungspläne, die nur der Gewinnoptimierung dienen
- eine Baumschutzsatzung für unsere Stadt

Zeigen Sie Flagge und erwerben Sie ein T-Shirt der BI. (link)
Informieren Sie sich zum politischen Betrieb in unserer Stadt im Ratsinfo (link)


Montag, 25. Februar 2013

Gestaltungsbeirat II

Einen Gestaltungsbeirat wurde tatsächlich von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen  beantragt.
Der Antrag wurde am 4. Februar 2013 in der STVV unter Punkt 25 behandelt. Der Antrag selbst ist vom 7. Januar 2013. Laut unseren Informationen wurde der Antrag von Ältestenrat beschlossen.

Bleibt zu hoffen, dass der Gestaltungsberat nicht nur beschlossen wurde, sondern auch eingesetzt wird.

Sonntag, 24. Februar 2013

Gestaltungsbeirat

In der Mediathek des ZDF haben wir einen sehr interessanten Beitrag zum Thema Gestaltungsbeirat gefunden.
Da fragt man sich doch unweigerlich: Kann man das nicht oder will man das nicht in Seligenstadt? Woran hängt es? Oder an wem?
Oder will man sich nicht von einem Gestaltungsbeirat hineinreden lassen, wenn mal wieder die Türen geschlossen werden und Investoren ihre Projekte vorstellen?!

Bund Deutscher Architekten zum Thema Gestaltungsbeiräte: "Gestaltungsbeiräte - Mehr Kommunikation, mehr Baukultur". Alleine der Titel spricht schon Bände.

Weitere Beispiele:

Darmstadt
Köln
Tübingen
Bamberg

oder einfach nach "Gestaltungsbeirat" googlen....


In welchem Gremium darf denn der Bürger seine Meinung äussern? Wo werden die Bürger denn gehört? Will man Sie überhaupt hören? Nein, die Bürger sind nur Stimmvieh.

Wikipedia zu Stimmvieh: "Ferner wird der Begriff auch gelegentlich von Kritikern der politischen Realität als projizierte Wahrnehmung von Wählern im Allgemeinen durch Politiker verwendet: Die Politiker, so die Kritik, seien nicht an einer tatsächlichen Erfüllung des Wählerwillens interessiert; vielmehr würden sie die Wähler schlicht als „Stimmvieh“ betrachten, das einmal pro Legislaturperiode durch Abgabe seiner Stimme die herrschende Elite in ihrer Position (und damit das bestehende politische System an sich) bestätigen solle, darüber hinaus aber keine Relevanz für den politischen Entscheidungsprozess habe."


tja, und wenn dann eine BI daher kommt und den Betrieb etwas aufmischt, dann reagieren manche Herrschaften ziemlich gereizt...





Mittwoch, 20. Februar 2013

Kein Vorkaufsrecht II

(Zum Vergrößern bitte anklicken)

Aus der FAZ vom 20.02.2013

Kein Vorkaufsrecht I oder einfach "Irrsinn & Monopoly"

(Zum Vergrößern bitte anklicken)

Zwei Artikel aus der Offenbach Post vom 20.02.2013

Wir meinen: Das vorgestellte Rechtsgutachten wurde angefordert, ohne dem Gutachter die erforderlichen Rahmenbedingungen komplett zur Verfügung zu stellen. Z.b. dass der Kaufvertrag seitens des Käufers am Tag nach dem StVV-Beschluss unterzeichnet wurde, .....so etwas passiert nicht aus versehen und schafft Misstrauen .       
                                        war da nicht noch was ausser der Unterschrift?

Auf der Online Ausgabe finden sich mittlerweile einige Kommentatoren ein.  Heute gab es Folgendes zu dem oben genannten Artikel zu lesen (die Kommentare sind nicht von der BI!):





Sonntag, 17. Februar 2013

Standpunkte, rechtliche Sachverhalte und hitzige Diskussionen

Zu dem am Samstag in der Offenbach Post erschienenen Artikel "Gehen am Bahnhof die Lichter aus" ( link: http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/seligenstadt/bahnhof-seligenstadt-kein-vorkaufsrecht-stadt-2753754.html) sind unterhalb des Artikels einige lesenswerte (nicht alle!) Kommentare erschienen. Besonders den ersten Kommentar von Herrn Raasch halten wir für empfehlenswert.

Die BI ist gespannt was morgen am Montag in den beiden Sitzungen passieren wird.

Samstag, 16. Februar 2013

Donnerstag, 14. Februar 2013

Aufruf

Liebe Mitbürger

die Bemühungen der BI "Stoppt die Stadtbildzerstörung" drohen im Sand zu
verlaufen.
Am 19.2.2013 wird das Vorkaufsrecht für das Bahnhofsgelände abgelaufen sein.

Die für Montagabend, 18.2.2013 angesetzte HWFI-Sitzung um 18:00 Uhr und die
Stadtverordnetenversammlung um 20:00 Uhr lassen kein positives Ende erahnen.

Grund ist voraussichtlich, dass das Rechtsgutachten des Hessischen Städte-
und Gemeindebundes einen schon ausliegenden Bebauungsplan für das
Vorkaufsrecht voraussetzt. 
Da noch kein Entwurf öffentlich ausliegt, kann es sein, dass Seligenstadt
gemäß diesem Rechtsgutachten kein Vorkaufsrecht hat. 

Statt ein Rechtsgutachten auf den letzten Drücker einzufordern und sich
damit die angebliche Korrektheit des eigenen Handelns bestätigen zu lassen,
hätte die Verwaltung kurzerhand einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf
aufstellen und auslegen können. Die von den Stadtverordneten beschlossene
Nutzung und das Vorkaufsrecht hätte somit legitimiert werden können. 
Aber, wer sich mit dem genauen Inhalt des Kaufvertrages ausgiebig
beschäftigen konnte, der weiß genau, wie man die ungewollte Nutzung
möglichst unbemerkt verhindern kann. Leider blieb den Stadtverordneten
dieser Einblick bis zum 31.1.2013 vorenthalten.

Bitte kommen Sie am Montag, dem 18.2.2013 um 18:00 Uhr ins Feuerwehrhaus und
machen Sie auch viele weitere Personen auf die Wichtigkeit dieses Termins
aufmerksam.

Wir hoffen auf die Unterstützung vieler Betroffener, ob als Anwohner oder
Pendler.

BI "Stoppt die Stadtbildzerstörung"





Im Folgende die öffentlichen Einladungen:



Dienstag, 12. Februar 2013

Rosenmontagszug - Von Investoren-Monstern und einem blinden und tauben Rathaus

Die BI hätte es nicht besser darstellen können als der Blockhaus-Club.
Die Abrissbirne schwenkt über Seligenstadt und das Rathaus hört und sieht nichts. HELAU.

Aus der Offenbach Post vom 12.2.2013

Apropos Investorenmonster siehe Online-Artikel zum neusten Investor. Wenn man sich die Kommentare unterhalb des Artikels ansieht, scheint der Wortlaut aus dem obigen Artikel zu passen. Teilweise sind die Leser (gegen diesen Investor ?!) wohl so aufgebracht, dass ihre Kommentare von der Redaktion entfernt werden mussten.
Und alle gucken wieder zu und keiner will's dann gewesen sein.

Samstag, 9. Februar 2013

Die Belange Dritter

Aus der Offenbach Post vom 8.2.2013

Macht Euch Euren Dregg alleene

Aus der Offenbach Post vom 9.2.2013

Menetekel und "Dabbese"



Aus der Offenbach Post vom 9.2.2013


Von Machtpolitik bis Mobbing

Aus der Offenbach Post vom 6.2.2013

Vorkaufsrecht am Bahnhof - Eine Chronologie

Aus der Offenbach Post vom 7.2.2013

Chance und Risiko

Aus der Offenbach Post vom 7.2.2013.

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Offener Brief


Sehr geehrter Herr Schelzke, sehr geehrte Damen und Herren,

die Bürgerinitiative Stoppt die Stadtbildzerstörung  setzt sich intensiv für die Erhaltung des Seligenstädter Stadtbildes ein.
Ein besonderer Schwerpunkt ist die Erhaltung der öffentlichen Nutzung des Bahngeländes, für das ein Investor im Bauausschuss im Mai 2012 eine massive Wohnbebauung vorgeschlagen hat.
Am 10.12.2012 wurde für dieses Gebiet in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, mit dem Ziel dort Flächen für den ruhenden Verkehr, den Personennahverkehr, sowie für Grünflächen auszuweisen. Nur einen Tag nach Beschlussfassung hat der Investor das Gelände gekauft. Der Eingang des Kaufvertrages wurde am 19.12.2012 im Rathaus bestätigt. Die Veränderungssperre wurde am 22.12.2012 veröffentlicht und der Aufstellungsbeschluss als amtl. Bekanntmachung am 11.1.2013.
Aufgrund dieser Konstellation und dem Vertragsinhalt, der dem Magistrat erst am 31.1.2013 zur Verfügung gestellt wurde, herrscht über die rechtlichen Folgen des Gebrauchs des Vorkaufsrechtes große Unsicherheit.
Da die Stadt nur innerhalb einer Frist von zwei Monaten Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht machen kann und diese am 18.2.2013 endet, wird Ihre Prüfung auch von uns mit großer Spannung erwartet.

Für uns ist unklar, warum die juristische Prüfung des städtischen Rechtsamtes und die Anfrage beim Hessischen Städte- und Gemeindebund erst am 30.01.2013 erfolgte.
Wir kommen zu folgender Standortbestimmung:

Auch wenn im Haushaltsplanentwurf die abschreckende Summe von 2 Mio Euro für Erwerb-und Folgekosten bezüglich des Bahnhofsgeländes angesetzt ist, wird ein so hoher Preis nicht zu bezahlen sein ebenso wenig wie der Preis von 730.000 Euro für ca. 6.000qm, der im Kaufvertrag der Bahn mit dem Investor vereinbart ist:
In §§ 28 Abs. 3, 194 BauGB steht, dass gegen den vereinbarten Preis, der erkennbar zu hoch ist, die vorkaufsberechtigte Gemeinde den Verkehrswert – nämlich den Marktpreis – einseitig verbindlich bestimmen kann. Dieser hat sich an den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks zu richten. Preisbildende rechtliche Gegebenheit ist, dass das Gelände nicht bebaubar ist. Es war als Bahnbetriebsgelände nicht bebaubar. Es ist auch jetzt nicht bebaubar, weil der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 81 vorsieht, dass die Fläche von der Bebauung freizuhalten ist und ihre Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche für das Parken von Fahrzeugen festgesetzt ist § 9 Abs. 1 Ziff. 10 u. 11 BauGB.
Damit ist der Verkehrswert mit Null zu veranschlagen.
Soweit es beim Recycling von Bahnbetriebsgelände einen Geschäftswert gibt, ist zu berücksichtigen, dass in den Nachbargemeinden solche Flächen für 18,61 Euro pro qm und 70 Euro pro qm (Groß Umstadt, Rodgau, Babenhausen usw.) abgekauft worden sind.
Seligenstadt kann mit guten Gründen in der Mitte den Preis auf 26 Euro pro qm bestimmen, was gem. § 315 BGB in Verbindung mit § 194 BauGB verbindlich ist.
 
Es ist die beschlossene Ausübung des Vorkaufsrechts bis zum 18.02.2013 der Bahn durch Verwaltungsakt – mit Rechtsmittelbelehrung – bekannt zu machen zugleich mit der Bestimmung des Kaufpreises von 26 Euro pro qm.
Bei Bestandskraft des Verwaltungsaktes wird die Stadt im Grundbuch eintragungsfähige Eigentümerin.
Wenn die Bahn gegen den Verwaltungsakt Widerspruch einlegt und Anfechtungsklage erwägt, hat die Stadt die Option gem. § 177 BauGB die Instandsetzung des Geländes von der Bahn zu verlangen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Vorstand der Bürgerinitiative Stoppt die Stadtbildzerstörung

Zugnummern

Wie sehr unser Anlegen "Stoppt die Stadtbildzerstörung" die Seligenstädter bewegt, spiegelt sich in den Themen des diesjährigen Rosenmontagzuges wieder.

Nummer 8 Blockhausclub
Die Bauträgermafia schlägt zu in der Stadt,
die bald keine schönen Häuser mehr hat.

Nummer 23 Maries-Bunker-Schlumber
Stadtführung miniatur mit Äppel-Äpp Tour

Nummer 42 Die Pienzjer
Das Investoren-Monster zieht seine Spur,
wo bleibt denn unsere Baukultur

Nummer 82 Fastnachtsfreunde
Die Blockbauweise am Bahnhof ist passe
man kann in Zukunft Autos parke seh'

Nummer 89 Club der Gaudiner
Geister über der Stadt?
Geheime Mächte im Spiel


Sellestadt - HELAU








Vergiftetes Klima

Interessanter Artikel zum Klima im Stadt-Parlament ist unter diesem Link Vergiftetes Klima in der Online-Ausgabe der Offenbach Post zu finden.

Lesenswert sind auch die Kommentare der Leser am Ende des Artikels.