An vielen Stellen von Seligenstadt entstanden, entstehen und sind geplant: Gebäude, die nicht in unser liebens- und lebenswertes Stadtbild passen.

Es fehlt ein Stadtentwicklungsplan. Bauträger und Investoren haben das Zepter in die Hand genommen. Die vorgeschlagene Bahnhofsgeländebebauung brachte das Fass zum Überlaufen.

Wir sind unabhängige Bürger und setzen uns, zusammen mit anderen Vereinen, für die Erhaltung unseres Stadtbildes ein.


Wir fordern:
- einen Stadtentwicklungsplan mit Handlungskonzept für Seligenstadt
- die vorgezogene Bürgerbeteiligung bei jeder Art von Bauleitplanung
- behutsamen Umgang mit dem Stadtbild, dem baulichen Erbe früherer Generationen
- keine vorhabenbezogenen Bebauungspläne, die nur der Gewinnoptimierung dienen
- eine Baumschutzsatzung für unsere Stadt

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Mittwoch, 4. Februar 2015

Bebauungsplan 77 nach genau 5 Jahren zum 2.Mal von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen

Mit einem leichten Geschmäckle wurde der Bebauungsplan 77 endlich verabschiedet und wir sind gespannt,  ob und wann er denn in Kraft tritt. Der Erhalt der Gebietscharakteristik wird in jedem Fall sicherer als vorher sein, auch wenn Baugenehmigungen bei uns traditionell immer für eine Überraschung gut sind. Die Bürger hatten ausgiebig Gelegenheit sich dazu zu äußern. Zuletzt beantragte der Magistrat, den Plan nicht weiter zu verfolgen.
Nach Ausgaben von bisher 85000€ ein erstaunliches Ansinnen.

1 Kommentar:

  1. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2.Februar 2010 zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre, hat sich bis zur Vorlage eines Magistratsberichtes am 16.04.2012, also fast zwei Jahre, nichts getan außer dass der Magistrat in seinem Bericht die Kosten für die Erstellung in höhe von ca. 83.433,00 € auflistet und die Stadtverordnetenversammlung bittet, zu prüfen, ob unter diesen Gegebenheiten weiterhin an einem Aufstellungsverfahren für einen
    Bebauungsplan festgehalten werden soll.

    Ein enormer Zeit aufwand für ein derartig dürftiges Ergebnis und ohne den eigentlichen Auftrag in Angriff, geschweige denn begonnen zu haben.

    Die Stadtverordnetenversammlung hat allerdings auf ihrem ursprünglichen Beschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes bestanden und die Veränderungssperre verlängert.

    Mit diesem Beschluss und gleichzeitiger Verlängerung der Veränderungssperre, wurde die Verwaltung beauftragt dies entsprechend umzusetzen. Leider hat sich, trotz Verlängerung der Veränderungssperre, bis auf die Offenlagen und die Bearbeitung der eingegangenen Einwände eigentlich nichts getan. Es wurden „Gutachten“ erstellt, es wurde hin und her diskutiert um am Ende dann zu „berichten“ dass man im Magistrat der Meinung ist den Bebauungsplan nicht weiter zu verfolgen.

    Egal wie, die Zeit ist abgelaufen und es ist zu befürchten, dass die ersten Baugenehmigungen nach §34 bereits im Verfahren sind. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies so gewollt ist, zumal die Bürgermeisterin, laut OP vom 22.01.2010, andere Lösungen als „praktikabel und preiswert“ favorisierte. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist auch nicht mehr möglich. Dieses Verhalten spielt denen in die Hände die von Anfang an keinen Bebauungsplan wollten! Sind die Fristen abgelaufen kann dann nach §34 Baugesetzbuch gebaut werden. Damit ist dann auch der Einfluss der Stadtverordnetenversammlung ausgeschaltet und nur noch das Dezernat „Stadtentwicklung“ mit der Bürgermeisterin an der Spitze zuständig! Was das bedeutet sieht man am ehemaligen Arbeitsamt und an vielen anderen Stellen in unserer Stadt.

    Fristen verstreichen lassen, Zeit gewinnen damit dann munter, ohne Einflussnahme der Stadtverordnetenversammlung, nach § 34 gebaut werden kann! Auch die bis dahin entstandenen, nicht unerheblichen, Kosten spielen offensichtlich keine Rolle mehr!



    Stellt sich die Frage, wem das dient? Den Bürgern sicher nicht, denn die haben ja deutlich zum Ausdruck gebracht welche Erwartungen sie haben. Die Stadtverordnetenversammlung hat durch ihre Beschlüsse dafür gesorgt, dass der Bürgerwille umgesetzt werden soll und die Verwaltung? Die blockiert!!!

    Wem also dient das? Man könnte schon fast vermuten, dass hier massiv privaten Interessen einzelner Bauherren oder Investoren der Vorrang eingeräumt, und damit den Interessen des Gemeinwohls geschadet wird. Mit einer dem Wohle der Bürger dienenden Amtsführung hat das absolut nichts zu tun. Damit stellt sich auch die Aussage der Bürgermeisterin: „Die Bürger sind schließlich nicht Mittel zum Zweck, sondern der Mittelpunkt unserer Aufgaben.“ , nachzulesen in der OP vom 5.12.2014, als eine mehr als fragwürdige Beschreibung der Realitäten dar.

    Die absurde Forderung nach einem förmlichen Aufhebungsbeschlusses wurde von der CDU-Fraktion entschieden zurückgewiesen und eine den Pflichten entsprechenden auftragsgemäßen Erstellung des Bebauungsplanes gefordert.

    Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dann auch, mit den Stimmen der CDU, SPD und Bündnis 90 die Grünen, dem so eingebrachten Antrag zu.


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