An vielen Stellen von Seligenstadt entstanden, entstehen und sind geplant: Gebäude, die nicht in unser liebens- und lebenswertes Stadtbild passen.

Es fehlt ein Stadtentwicklungsplan. Bauträger und Investoren haben das Zepter in die Hand genommen. Die vorgeschlagene Bahnhofsgeländebebauung brachte das Fass zum Überlaufen.

Wir sind unabhängige Bürger und setzen uns, zusammen mit anderen Vereinen, für die Erhaltung unseres Stadtbildes ein.


Wir fordern:
- einen Stadtentwicklungsplan mit Handlungskonzept für Seligenstadt
- die vorgezogene Bürgerbeteiligung bei jeder Art von Bauleitplanung
- behutsamen Umgang mit dem Stadtbild, dem baulichen Erbe früherer Generationen
- keine vorhabenbezogenen Bebauungspläne, die nur der Gewinnoptimierung dienen
- eine Baumschutzsatzung für unsere Stadt

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Informieren Sie sich zum politischen Betrieb in unserer Stadt im Ratsinfo (link)


Mittwoch, 19. November 2014

Leserbrief zum Bericht des Magistrates vom 12.11.14

So wird im Rathaus von Seligenstadt mit den Bürgern, mit Beschlüssen der Stadtverordneten und mit dem Geld umgegangen.
Nach mehr als 5 jährigem Ringen um die Planung in und um die Giselastraße (Bebauungsplan 77) fegt der Magistrat – an einem Montag - alles vom Tisch.
Wenn es nicht so tragisch ernst wäre, könnte ich denken, es war ein „Blauer Montag“ oder ein übler Scherz zum 11.11. Anwohner haben sich 5 Jahre engagiert, Unterschriften gesammelt, Infoblätter erstellt, Veranstaltungen organisiert und sehr viel freie Zeit investiert, damit eine moderate, der Umgebung angepasste Bebauung stattfinden soll. Die Verwaltung hat Bürgerversammlungen einberufen, Pläne wurden ausgelegt, Einwände wurden erhoben, Vorschläge wurden gemacht. Ein Planungsbüro wurde beauftragt und viel Geld wurde ausgegeben. Am 26. Mai 2014 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst, dass es diesen Bebauungsplan, mit den abschließenden Änderungen, geben soll.
Nach mehr als 5 Monaten lehnt der Magistrat diesen Beschluss ab mit der erbärmlichen und nichtssagenden Begründung: „Die Gesamtzielsetzung erschien derart verfremdet bzw. so schwerwiegend gestört, dass der Bebauungsplanentwurf in seiner endgültigen Fassung vom Oktober 2014 nicht mehr befürwortet werden konnte und abgelehnt wurde.“ (Zitat aus dem Magistratsbericht) Hier ist die Frage: Wer oder was ist schwerwiegend gestört? Dem Magistratsbericht ist nicht zu entnehmen, um welche schwerwiegenden Störungen es sich handelt. Gründe werden nicht genannt. Wenn der Magistrat den Beschluss der Stadtverordneten vom 26.05.14 beanstandet, hätte er dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen tun müssen. So steht es in der Hess. Gemeindeordnung im § 63 Abs. 4.
Statt dessen hat das Amt für Stadtentwicklung - in sicherer Erwartung, dass der Planentwurf gültiges Ortsrecht wird - diesen bereits angewendet, obwohl der Magistrat - laut seines eigenen Berichtes – ihn am 20.10.14 abgelehnt hat wegen Verfremdung der Gesamtzielsetzung und schwerwiegender Störung. Wörtlich nachzulesen im Magistratsbericht vom 12.11.14.
Am Ende des Berichtes steht der vage Hinweis, dass die Stadtverordneten ihren eigenen Beschluss vom 26.05.14 förmlich wieder aufheben sollen, damit nach § 34 BauGB gebaut wird. § 34 bedeutet, es können weiterhin Gebäude errichtet werden im Format des verschandelten Arbeitsamtes oder das „Vorzeigegebäude“ im Stadtgraben usw. usw. Somit sind weiterhin Tor und Tür für Investoren geöffnet, die nach Herzenslust „Gutes tun“ für unsere Stadt.
Warum die Stadtverordneten ihren Beschluss aufheben sollen bleibt ein Geheimnis. Oder, weil wenige Personen im Magistrat den besseren Überblick haben als ein komplettes Stadtparlament? Im Rathaus herrschen offensichtlich verfremdend schwerwiegend gestörte Verhältnisse!

Gisela Meutzner
Würzburger Straße
Seligenstadt

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