Ungefähr 130 Personen
folgten der Einladung von Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams zur
Informationsveranstaltung Bahnhofsgelände. In ihren einleitenden
Worten gab sie einen chronologischen Abriss zum Thema
Bahnhofsgelände. Auffällig war hierbei, dass ein
Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahre 2009 fehlte, der die
Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt schon beauftragt hat, ein
Entwicklungskonzept für das Bahnhofsgelände zu erarbeiten.
Nachdem die
Bahnhofsgeländeproblematik von April bis Dezember 2012 die Gemüter
erhitzte, wurde am 10.12.2012 ein gemeinsamer Antrag von CDU,
Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes einstimmig beschlossen.
Ziel dieses
Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Flächen für den
ruhenden Verkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für
Grünanlage. Der Ursprungsantrag des Magistrates, sowie alle
anderen Anträge, die Wohnbebauung im Süden des Geländes vorgesehen
hatten, waren nicht mehrheitsfähig.
Frau Begher von der
Planungsgruppe Darmstadt stellte in einer knapp einstündigen
PowerPoint-Präsentation die Grundlagen und daraus resultierenden
Konzeptideen vor. Zwei Jahre lang wurde hinter verschlossenen Türen,
aber unter Einbeziehung des Grundstückeigentümers geplant. Dies
werten wir als Ungleichbehandlung von Investoren und
Otto-Normal-Grundstückseigentümern, die sich normalerweise erst bei
der vorgezogenen Bürgerbeteiligung zu einem Bebauungsplanentwurf
äußern dürfen.
Frau Begher führte aus,
dass seit Mai 2014 von Seiten der Auftraggeber nicht mehr die Rede
von Grünanlage war, demzufolge enthält die von ihr favorisierte
Variante Wohnbebauung im Form von fünf zweigeschossigen
Mehrfamilienwohnhäusern, die zu einer eindeutigen Gebietsprägung
führen würden. Doch wer sind diese Auftraggeber (Mehrzahl?), die
vor knapp einem Jahr die Planung in eine ganz andere Richtung
lenkten?
Wer
in Einklang mit den Interessen der Bürger dieses zentrale Grundstück
beplanen möchte, hätte als Zeichen von Transparenz spätestens zu
diesem Zeitpunkt eine Infoveranstaltung einberufen müssen. Wer
bezahlt Planungsarbeit, die nicht dem Aufstellungsbeschluss
entspricht? Passt der Wortlaut des Planungsauftrages überhaupt zum
Aufstellungsbeschluss?
Wir sind der Meinung,
dass hier der Bürger erneut nur vorgeführt wird und seine
Mitwirkung nicht erwünscht ist. Es ist erkennbar, dass der zeitliche
Rahmen nicht nur, wie von der Bürgermeisterin angekündigt,
ausgeschöpft, sondern, wie beim Bebauungsplan 77 überschritten
werden wird. Von daher sollte großes Augenmerk darauf gerichtet
sein, was in dem Entwurf, der wann auch immer in die vorgezogene
Bürgerbeteiligung geht, enthalten ist, wird er doch die
Möglichkeiten für die Bebauung nach Auslauf der
Veränderungssperre wesentlich mitbeeinflussen.
Enttäuschend ist zudem,
dass auch die Ausweisung von Flächen für den öffentlichen
Personennahverkehr nicht Bestandteil der Beauftragung an das
Planungsbüro gewesen zu sein scheint, obwohl eindeutig im
Aufstellungsbeschluss enthalten. Wir verstehen nicht, wie das
passieren konnte und finden die Anregung von Herrn Maatz,
Geschäftsführer der KVG (Kreisverkehrsgesellschaft), auch die
Anfahrbarkeit des Bahnhofs durch Busse nicht zu vergessen, sehr
wichtig.
Unverständlich sind
zudem die Grenzen, des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 81
Bahnhofsgelände. Das Planungsgebiet durchschneidet sowohl das
Bahnhofsgebäude, wie auch den Bahnhofsvorplatz. Eine
zusammenhängende Planung wurde so von vorneherein verhindert. Die
nördliche Grenze des Planungsgebietes stammt aus dem Ursprungsantrag
des Magistrates vom 02.04.2012, wie eine Karte des Geltungsbereiches
belegt. Diese Grenze wurde in sämtliche nachfolgende
Änderungsanträge und den Beschluss übernommen. Da der Magistrat
ermächtigt ist, einen geänderten Geltungsbereich vorzulegen,
sollten sich bei der Planung Abweichungen des Geltungsbereiches als
sinnvoll erweisen, sehen wir hier den Verantwortungsbereich des
Magistrates. Dieser hat richtigerweise im Süden die Notwendigkeit
zur Erweiterung gesehen, aber den Norden bei der Betrachtung außer
Acht gelassen.
Es sollte nicht vergessen
werden, dass alle Grundstücksteile, die jetzt einer Wohnbebauung
zugeführt werden, als Flächen für ein schlüssiges Gesamtkonzept
zum Bahnhofsgelände nicht mehr zur Verfügung stehen. Welcher Platz
für eine ordentliche Busanbindung und möglicherweise auch für eine
Fuß- und Radunterführung benötigt werden würde, müsste im
Vorfeld geklärt, bzw. angedacht worden sein, um zusätzlich zu den
benötigten Flächen den übergrünten P&R-Platz für 100
Fahrzeuge unterzubekommen.
Nach unserer Ansicht
sollte das Planungsgebiet bis zum Bahnübergang erweitert werden. In
diesem Zusammenhang könnte entweder die Nutzung des nördlichen
P&R-Platz auf Dauer planungsrechtlich gesichert werden, bzw.
Überlegungen angestellt werden, genau an dieser Stellen die privaten
Stellplätze für das Bahnhofsgebäude und das Bistro im
Bahnwärterhäuschen unterzubringen und so die Flächen südlich vom
Bahnhof einer reinen öffentlichen Nutzung zuzuführen.
Möglicherweise könnte auch nur nördlich vom Bahnwärterhäuschen
die angedachte Fußgänger- und Radunterführung untergebracht
werden. Was passiert dann mit den dort vorhandenen Stellplätzen?
Die Bürgerinitiative
Stoppt die Stadtbildzerstörung steht nach wie vor hinter dem
gemeinsamen Stadtverordnetenbeschluss von CDU, Bündnis 90/Die Grünen
und SPD vom 10.12.2012, dass nur Flächen für den ruhenden Verkehr,
für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Grünanlage im
Geltungsbereich hergerichtet werden sollen.
Solange nur diese
Nutzungen Grundlage des zukünftigen Bebauungsplanentwurfes bleiben,
ist gesichert, dass die Stadt die bestmögliche Verhandlungsbasis zum
Ankauf der benötigten Flächen behalten wird. Um die Dringlichkeit
der Planung zu verdeutlichen, müsste bis zum Ablauf der zweiten
Verlängerung der Veränderungssperre (Dezember 2016) dieser
Bebauungsplan allerdings beschlossen und amtlich bekanntgemacht sein,
damit Vorhaben nicht doch noch nach §34 BauNVO beurteilt werden und
es gegebenenfalls zu Entschädigungsansprüchen kommt.
Parallel zur Erstellung
des Bebauungsplanes wäre es zur Entlastung der städtischen Kasse
wünschenswert, wenn sämtliche Fördermöglichkeiten für die
Errichtung eines P&R-Platzes frühzeitig abgeklärt werden
würden.
Jetzt ist es die
Aufgabe der Fraktionen, zu entscheiden, ob die von der Verwaltung und
dem Planungsbüro favorisierte Variante mit Wohnbebauung in die
vorgezogene Bürgerbeteiligung geht oder ob eine Planung, bei der der
Stadtverordnetenbeschluss vom 10.12.2012 umgesetzt wird, zum Tragen
kommt. Wegen mangelnder Transparenz und bisher fehlender
Bürgerbeteiligung hoffen wir, dass die Stadtverordneten sich die
Meinung der Bevölkerung einholen und zeitnah und gut überlegt ihre
Entscheidung treffen werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen