An vielen Stellen von Seligenstadt entstanden, entstehen und sind geplant: Gebäude, die nicht in unser liebens- und lebenswertes Stadtbild passen.

Es fehlt ein Stadtentwicklungsplan. Bauträger und Investoren haben das Zepter in die Hand genommen. Die vorgeschlagene Bahnhofsgeländebebauung brachte das Fass zum Überlaufen.

Wir sind unabhängige Bürger und setzen uns, zusammen mit anderen Vereinen, für die Erhaltung unseres Stadtbildes ein.


Wir fordern:
- einen Stadtentwicklungsplan mit Handlungskonzept für Seligenstadt
- die vorgezogene Bürgerbeteiligung bei jeder Art von Bauleitplanung
- behutsamen Umgang mit dem Stadtbild, dem baulichen Erbe früherer Generationen
- keine vorhabenbezogenen Bebauungspläne, die nur der Gewinnoptimierung dienen
- eine Baumschutzsatzung für unsere Stadt

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Sonntag, 8. März 2015

Informationsveranstaltung Bahnhofsgelände - Resümee


Ungefähr 130 Personen folgten der Einladung von Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams zur Informationsveranstaltung Bahnhofsgelände. In ihren einleitenden Worten gab sie einen chronologischen Abriss zum Thema Bahnhofsgelände. Auffällig war hierbei, dass ein Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahre 2009 fehlte, der die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt schon beauftragt hat, ein Entwicklungskonzept für das Bahnhofsgelände zu erarbeiten.
Nachdem die Bahnhofsgeländeproblematik von April bis Dezember 2012 die Gemüter erhitzte, wurde am 10.12.2012 ein gemeinsamer Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einstimmig beschlossen.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Flächen für den ruhenden Verkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Grünanlage. Der Ursprungsantrag des Magistrates, sowie alle anderen Anträge, die Wohnbebauung im Süden des Geländes vorgesehen hatten, waren nicht mehrheitsfähig.
Frau Begher von der Planungsgruppe Darmstadt stellte in einer knapp einstündigen PowerPoint-Präsentation die Grundlagen und daraus resultierenden Konzeptideen vor. Zwei Jahre lang wurde hinter verschlossenen Türen, aber unter Einbeziehung des Grundstückeigentümers geplant. Dies werten wir als Ungleichbehandlung von Investoren und Otto-Normal-Grundstückseigentümern, die sich normalerweise erst bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung zu einem Bebauungsplanentwurf äußern dürfen.
Frau Begher führte aus, dass seit Mai 2014 von Seiten der Auftraggeber nicht mehr die Rede von Grünanlage war, demzufolge enthält die von ihr favorisierte Variante Wohnbebauung im Form von fünf zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhäusern, die zu einer eindeutigen Gebietsprägung führen würden. Doch wer sind diese Auftraggeber (Mehrzahl?), die vor knapp einem Jahr die Planung in eine ganz andere Richtung lenkten?
Wer in Einklang mit den Interessen der Bürger dieses zentrale Grundstück beplanen möchte, hätte als Zeichen von Transparenz spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Infoveranstaltung einberufen müssen. Wer bezahlt Planungsarbeit, die nicht dem Aufstellungsbeschluss entspricht? Passt der Wortlaut des Planungsauftrages überhaupt zum Aufstellungsbeschluss?
Wir sind der Meinung, dass hier der Bürger erneut nur vorgeführt wird und seine Mitwirkung nicht erwünscht ist. Es ist erkennbar, dass der zeitliche Rahmen nicht nur, wie von der Bürgermeisterin angekündigt, ausgeschöpft, sondern, wie beim Bebauungsplan 77 überschritten werden wird. Von daher sollte großes Augenmerk darauf gerichtet sein, was in dem Entwurf, der wann auch immer in die vorgezogene Bürgerbeteiligung geht, enthalten ist, wird er doch die Möglichkeiten für die Bebauung nach Auslauf der Veränderungssperre wesentlich mitbeeinflussen.
Enttäuschend ist zudem, dass auch die Ausweisung von Flächen für den öffentlichen Personennahverkehr nicht Bestandteil der Beauftragung an das Planungsbüro gewesen zu sein scheint, obwohl eindeutig im Aufstellungsbeschluss enthalten. Wir verstehen nicht, wie das passieren konnte und finden die Anregung von Herrn Maatz, Geschäftsführer der KVG (Kreisverkehrsgesellschaft), auch die Anfahrbarkeit des Bahnhofs durch Busse nicht zu vergessen, sehr wichtig.
Unverständlich sind zudem die Grenzen, des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 81 Bahnhofsgelände. Das Planungsgebiet durchschneidet sowohl das Bahnhofsgebäude, wie auch den Bahnhofsvorplatz. Eine zusammenhängende Planung wurde so von vorneherein verhindert. Die nördliche Grenze des Planungsgebietes stammt aus dem Ursprungsantrag des Magistrates vom 02.04.2012, wie eine Karte des Geltungsbereiches belegt. Diese Grenze wurde in sämtliche nachfolgende Änderungsanträge und den Beschluss übernommen. Da der Magistrat ermächtigt ist, einen geänderten Geltungsbereich vorzulegen, sollten sich bei der Planung Abweichungen des Geltungsbereiches als sinnvoll erweisen, sehen wir hier den Verantwortungsbereich des Magistrates. Dieser hat richtigerweise im Süden die Notwendigkeit zur Erweiterung gesehen, aber den Norden bei der Betrachtung außer Acht gelassen.
Es sollte nicht vergessen werden, dass alle Grundstücksteile, die jetzt einer Wohnbebauung zugeführt werden, als Flächen für ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Bahnhofsgelände nicht mehr zur Verfügung stehen. Welcher Platz für eine ordentliche Busanbindung und möglicherweise auch für eine Fuß- und Radunterführung benötigt werden würde, müsste im Vorfeld geklärt, bzw. angedacht worden sein, um zusätzlich zu den benötigten Flächen den übergrünten P&R-Platz für 100 Fahrzeuge unterzubekommen.
Nach unserer Ansicht sollte das Planungsgebiet bis zum Bahnübergang erweitert werden. In diesem Zusammenhang könnte entweder die Nutzung des nördlichen P&R-Platz auf Dauer planungsrechtlich gesichert werden, bzw. Überlegungen angestellt werden, genau an dieser Stellen die privaten Stellplätze für das Bahnhofsgebäude und das Bistro im Bahnwärterhäuschen unterzubringen und so die Flächen südlich vom Bahnhof einer reinen öffentlichen Nutzung zuzuführen. Möglicherweise könnte auch nur nördlich vom Bahnwärterhäuschen die angedachte Fußgänger- und Radunterführung untergebracht werden. Was passiert dann mit den dort vorhandenen Stellplätzen?

Die Bürgerinitiative Stoppt die Stadtbildzerstörung steht nach wie vor hinter dem gemeinsamen Stadtverordnetenbeschluss von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 10.12.2012, dass nur Flächen für den ruhenden Verkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Grünanlage im Geltungsbereich hergerichtet werden sollen.

Solange nur diese Nutzungen Grundlage des zukünftigen Bebauungsplanentwurfes bleiben, ist gesichert, dass die Stadt die bestmögliche Verhandlungsbasis zum Ankauf der benötigten Flächen behalten wird. Um die Dringlichkeit der Planung zu verdeutlichen, müsste bis zum Ablauf der zweiten Verlängerung der Veränderungssperre (Dezember 2016) dieser Bebauungsplan allerdings beschlossen und amtlich bekanntgemacht sein, damit Vorhaben nicht doch noch nach §34 BauNVO beurteilt werden und es gegebenenfalls zu Entschädigungsansprüchen kommt.

Parallel zur Erstellung des Bebauungsplanes wäre es zur Entlastung der städtischen Kasse wünschenswert, wenn sämtliche Fördermöglichkeiten für die Errichtung eines P&R-Platzes frühzeitig abgeklärt werden würden.

Jetzt ist es die Aufgabe der Fraktionen, zu entscheiden, ob die von der Verwaltung und dem Planungsbüro favorisierte Variante mit Wohnbebauung in die vorgezogene Bürgerbeteiligung geht oder ob eine Planung, bei der der Stadtverordnetenbeschluss vom 10.12.2012 umgesetzt wird, zum Tragen kommt. Wegen mangelnder Transparenz und bisher fehlender Bürgerbeteiligung hoffen wir, dass die Stadtverordneten sich die Meinung der Bevölkerung einholen und zeitnah und gut überlegt ihre Entscheidung treffen werden.

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