Folgender offener Brief wurde heute am 14.8.2012 an die Bürgermeisterin Frau Nonn-Adams, die Presse und an den Stadtverordnetenvorsteher Herrn Sulzmann übergeben:
An
die
Bürgermeisterin
Frau Nonn-Adams und
Baudezernentin
der Stadt Seligenstadt
Marktplatz
1
Seligenstadt,
13.08.2012
Offene
Fragen zum Thema Stadtentwicklung mit Schwerpunkt Bahnhofsgelände
Sehr
geehrte Frau Bürgermeisterin Nonn-Adams
und
Baudezernentin der Stadt Seligenstadt,
die
Bürgerversammlung zum Thema Stadtentwicklung mit Schwerpunkt
Bahnhofsgelände steht unmittelbar bevor.
Wir,
die Bürgerinitiative „Stoppt die Stadtbildzerstörung“, hoffen
auf dieser Veranstaltung von den politisch Verantwortlichen Antworten
auf unsere offenen Fragen:
- Ist das Gelände am Bahnhof Seligenstadt an den bekannten Investor mit notarieller Urkunde verkauft?
- Sind die Grundstücksteile mit den Linden und anderen Bäumen ebenso rechtswirksam verkauft?
- Kann der Investor nach Voranfrage und positivem Bescheid oder aus sonstiger förmlicher Zusage (z.B. Vorvertrag oder städtebaulichem Vertrag) darauf vertrauen, dass ihm die Bebauung des Geländes – in welchem Umfang – genehmigt wird?
- Ist das im Flächennutzungsplan als Bahngelände dargestellte Gebiet schon umgewidmet?
- Trifft die Stadt Vorsorge für die bedarfsgerechte Anzahl von 100 P & R Plätzen und Grünfläche?
- Trifft die Stadt Vorsorge, dass die Bäume am Bahnhof erhalten bleiben?
- Was soll mit dem Bahnhofsgebäude und den denkmalgeschützten Seitengebäuden geschehen?
- Welchen genauen inhaltlichen Auftrag hat die Planungsgruppe Darmstadt für den Stadtentwicklungsplan erteilt bekommen und mit welchem Zeitplan?
- Was ist der Unterschied zwischen einem städtebaulichem Rahmenplan und einem Stadtentwicklungskonzept?
- Welcher Zeitplan besteht für die Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 81?
- Wird die Bauleitplanung für das gesamte Stadtgebiet abgewartet und berücksichtigt werden?
- Werden die Ergebnisse der Bürgerversammlung Berücksichtigung finden?
- Welcher Zeitplan besteht bis zur Verabschiedung des Bebauungsplanes 81?
- In welcher Form wird die schon beschlossene Bürgerbeteiligung generell umgesetzt?
Mit
freundlichen Grüßen
Vorstand
der BI „Stoppt die Stadtbildzerstörung“
Hallo,
AntwortenLöschenist nicht die Frage, ob der Investor einen Vorhaben- und Erschließungsplan abgestimmt hat und nun auf den Durchführungsvertrag wartet bzw. den schon in der Tasche hat ?
Dann ist die Gemeinde und somit Frau Dr. Nonn-Adams bebunden.
Das ist wie beim Staudinger....der Staat verkauft mit Option/Pflicht auf Baugenehmigung.