An vielen Stellen von Seligenstadt entstanden, entstehen und sind geplant: Gebäude, die nicht in unser liebens- und lebenswertes Stadtbild passen.

Es fehlt ein Stadtentwicklungsplan. Bauträger und Investoren haben das Zepter in die Hand genommen. Die vorgeschlagene Bahnhofsgeländebebauung brachte das Fass zum Überlaufen.

Wir sind unabhängige Bürger und setzen uns, zusammen mit anderen Vereinen, für die Erhaltung unseres Stadtbildes ein.


Wir fordern:
- einen Stadtentwicklungsplan mit Handlungskonzept für Seligenstadt
- die vorgezogene Bürgerbeteiligung bei jeder Art von Bauleitplanung
- behutsamen Umgang mit dem Stadtbild, dem baulichen Erbe früherer Generationen
- keine vorhabenbezogenen Bebauungspläne, die nur der Gewinnoptimierung dienen
- eine Baumschutzsatzung für unsere Stadt

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Informieren Sie sich zum politischen Betrieb in unserer Stadt im Ratsinfo (link)


Dienstag, 14. August 2012

Offener Brief - Thema Stadtentwicklung mit Schwerpunkt Bahnhofsgelände


Folgender offener Brief wurde heute am 14.8.2012 an die Bürgermeisterin Frau Nonn-Adams, die Presse und an den Stadtverordnetenvorsteher Herrn Sulzmann übergeben:
An die
Bürgermeisterin Frau Nonn-Adams und
Baudezernentin der Stadt Seligenstadt
Marktplatz 1
Seligenstadt, 13.08.2012

Offene Fragen zum Thema Stadtentwicklung mit Schwerpunkt Bahnhofsgelände

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Nonn-Adams
und Baudezernentin der Stadt Seligenstadt,
die Bürgerversammlung zum Thema Stadtentwicklung mit Schwerpunkt Bahnhofsgelände steht unmittelbar bevor.
Wir, die Bürgerinitiative „Stoppt die Stadtbildzerstörung“, hoffen auf dieser Veranstaltung von den politisch Verantwortlichen Antworten auf unsere offenen Fragen:

  1. Ist das Gelände am Bahnhof Seligenstadt an den bekannten Investor mit notarieller Urkunde verkauft?
  2. Sind die Grundstücksteile mit den Linden und anderen Bäumen ebenso rechtswirksam verkauft?
  3. Kann der Investor nach Voranfrage und positivem Bescheid oder aus sonstiger förmlicher Zusage (z.B. Vorvertrag oder städtebaulichem Vertrag) darauf vertrauen, dass ihm die Bebauung des Geländes – in welchem Umfang – genehmigt wird?
  4. Ist das im Flächennutzungsplan als Bahngelände dargestellte Gebiet schon umgewidmet?
  5. Trifft die Stadt Vorsorge für die bedarfsgerechte Anzahl von 100 P & R Plätzen und Grünfläche?
  6. Trifft die Stadt Vorsorge, dass die Bäume am Bahnhof erhalten bleiben?
  7. Was soll mit dem Bahnhofsgebäude und den denkmalgeschützten Seitengebäuden geschehen?
  8. Welchen genauen inhaltlichen Auftrag hat die Planungsgruppe Darmstadt für den Stadtentwicklungsplan erteilt bekommen und mit welchem Zeitplan?
  9. Was ist der Unterschied zwischen einem städtebaulichem Rahmenplan und einem Stadtentwicklungskonzept?
  10. Welcher Zeitplan besteht für die Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 81?
  11. Wird die Bauleitplanung für das gesamte Stadtgebiet abgewartet und berücksichtigt werden?
  12. Werden die Ergebnisse der Bürgerversammlung Berücksichtigung finden?
  13. Welcher Zeitplan besteht bis zur Verabschiedung des Bebauungsplanes 81?
  14. In welcher Form wird die schon beschlossene Bürgerbeteiligung generell umgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der BI „Stoppt die Stadtbildzerstörung“

1 Kommentar:

  1. Hallo,

    ist nicht die Frage, ob der Investor einen Vorhaben- und Erschließungsplan abgestimmt hat und nun auf den Durchführungsvertrag wartet bzw. den schon in der Tasche hat ?

    Dann ist die Gemeinde und somit Frau Dr. Nonn-Adams bebunden.

    Das ist wie beim Staudinger....der Staat verkauft mit Option/Pflicht auf Baugenehmigung.

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