Jetzt hat der Investor Herr Toth seinen „claim“ am Bahnhofsgelände abgesteckt. Trotz Veränderungssperre hat er einen mehr als mannshohen Bretterzaun um das Bahnhofsgebäude herum aufgestellt und zugleich einen Weg zu den Parkplätzen versperrt. Das greift in den Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2012 für den Bebauungsplan 81 und in die Veränderungssperre ein, wonach die gesamte Fläche als Parkraum und Grünfläche ausgewiesen werden soll.
Hinter verschlossenen Türen – so meldete die Offenbach Post – beraten der Investor Herr Toth, die Bürgermeisterin und die Fraktionsvorsitzenden der Seligenstädter Stadtverordneten Bebauungsvarianten, die die Planungswerkstatt Darmstadt auf Kosten der Stadt entworfen hat.
Es gerät vollkommen aus dem Blickfeld, dass der Investor Herr Toth von der Bahn Bahnbetriebsgelände gekauft hat, das nach seinem Widmungszweck und auch nach dem Flächennutzungsplan nicht bebaubar ist. Dies ermäßigte nachhaltig den Kaufpreis. Die Bahn kann als Verkäuferin ihrem Käufer – Herrn Toth - nicht gewährleisten, dass er dort sein Bauprojekt verwirklichen kann. Ihr fehlt die Planungshoheit. Sie kann dem Investor Herrn Toth kein Baurecht verschaffen.
Dem Investor Herrn Toth wird kein Planungsschaden zugefügt, wenn der Bebauungsplan 81 endgültig die Fläche als Parkraum und Grünfläche ausweist. Diese ist dann ebenso nicht bebaubar, wie sie es bereits gewesen ist, als der Investor kaufte. Der Stadt fällt der Verlust eines Spekulationsgewinns nicht zur Last. Sollte er gleichwohl über den Bebauungsplan doch noch Bebauungsrecht gewinnen, falls die Stadtverordneten ihren Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2012 umstoßen, wäre dies eine unverhältnismäßige Subvention zu Gunsten des Investors Herrn Toth.
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