Die
bekannt gewordenen Pläne zur Bebauung des Bahnhofsgeländes schlagen
offenkundig hohe Wellen, wie man nicht nur aus der Zeitung, sondern
aus vielen Gesprächen erfahren kann. Das ist ein bemerkenswerter
Wandel, war doch bisher die Reaktion auf Fragen des Stadtbildes, gar
der Stadtentwicklung eher apathisch.
Als
ich kürzlich am Spätnachmittag eines Werktages einen bei den
Klosterkonzerten auftretenden Künstler von der Bahn abgeholt habe,
war die Fläche vor dem Bahnsteig Richtung Babenhausen – um die es
jetzt geht – weitgehend mit geparkten Fahrzeugen belegt. In einem
Zeitungsbericht wurde das als „wildes“ Parken bezeichnet, sah
aber durchaus geordnet aus. Dass der Anblick der ganzen Liegenschaft,
einschließlich des Bahnhofsgebäudes, sehr zu wünschen übrig
lässt, steht auf einem anderen Blatt.
Das
führt zu einem anderen Punkt, der Verantwortung der Deutschen Bahn.
Sie ist als nunmehrige Aktiengesellschaft zwar privatrechtlich
organisiert, steht jedoch im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland,
die das Aktienkapital hält. Hat schon nach dem Grundgesetz (Artikel
14 GG) das Eigentum jedes einfachen Bürgers „zugleich dem Wohle
der Allgemeinheit“ zu dienen, so muss das erst recht für eine
juristische Person gelten, deren Anteile in der Hand des Staates
liegen.
Davon
kann aber keine Rede sein, wenn sich das Unternehmen wie ein
Spekulant um eine möglichst hohe Gewinnerzielung bemüht. Die
sogenannten „wilden“ Parker verhalten sich offenkundig
gemeinwohlverträglich, indem sie überwiegend die Bahn benutzen, ein
ständig gefordertes Verhalten in der politischen Diskussion. Es
sollte ein vordringliches Ziel der Bahn sein, dieses Verhalten –
gleichgültig wer Betreiber einer Fläche ist – nach Kräften zu
unterstützen. Im konkreten Fall heißt das: Die freigewordenen
Flächen für geordnete, durch ansprechende Begrünung
stadtbildverträglich geordnete Parkflächen zur Verfügung zu
stellen. Solche Flächen sollten nicht nur „zugleich“, sondern
ganz überwiegend dem Gemeinwohl dienen und könnten durchaus eine
„Visitenkarte“ sein.
Bei
einer Bebauung, gar einer intensiven, lehrt die Erfahrung, dass ein
nicht unerheblicher Teil der Fahrzeuge der Bewohner dann doch im
öffentlichen Parkraum steht. Seien es Zweitwagen, sei es, dass
Garagenplätze als Abstellfläche für andere Gegenstände benutzt
werden, sei es Bequemlichkeit, die das Anfahren einer Tiefgarage
vermeidet; zumal dann, wenn die Einfahrt noch eine besondere
fahrerische Sorgfalt erfordert.
Wenn
dann noch das Bahnhofsgebäude – was zu wünschen wäre – endlich
saniert und von Dienstleistungsträgern verschiedenster Art genützt
würde, käme weiterer Bedarf an Parkflächen hinzu. Die Situation
im weiteren Umfeld würde sich noch verschärfen.
Wir
wissen von auswärtigen Besuchern der Klosterkonzerte, die von
Frankfurt, aus dem Westkreis, von Rodgau, von Offenbach her über
den Bahnübergang die Stadt anfahren, dass sie gerne ihr Fahrzeug im
Bereich des Bahnhofs abstellen und dann zu Fuß die Bahnhofstraße
hinunter die Altstadt ansteuern.
Zum
Thema Stadtentwicklung, also nicht nur Stadtbild, wäre noch viel zu
sagen. Hoffnungsvoll stimmt, dass auch dieses Thema endlich in den
Blick gelangt. Nur soviel: Es ist die Frage, ob sich die Stadt mit –
flüchtigem – Tagestourismus zufrieden geben sollte, der manchmal
auch schon zur Belastung wird.
Franz
Preuschoff
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