An vielen Stellen von Seligenstadt entstanden, entstehen und sind geplant: Gebäude, die nicht in unser liebens- und lebenswertes Stadtbild passen.

Es fehlt ein Stadtentwicklungsplan. Bauträger und Investoren haben das Zepter in die Hand genommen. Die vorgeschlagene Bahnhofsgeländebebauung brachte das Fass zum Überlaufen.

Wir sind unabhängige Bürger und setzen uns, zusammen mit anderen Vereinen, für die Erhaltung unseres Stadtbildes ein.


Wir fordern:
- einen Stadtentwicklungsplan mit Handlungskonzept für Seligenstadt
- die vorgezogene Bürgerbeteiligung bei jeder Art von Bauleitplanung
- behutsamen Umgang mit dem Stadtbild, dem baulichen Erbe früherer Generationen
- keine vorhabenbezogenen Bebauungspläne, die nur der Gewinnoptimierung dienen
- eine Baumschutzsatzung für unsere Stadt

Zeigen Sie Flagge und erwerben Sie ein T-Shirt der BI. (link)
Informieren Sie sich zum politischen Betrieb in unserer Stadt im Ratsinfo (link)


Sonntag, 25. Januar 2015

Städtebaulicher Rahmenplan-Ergebnisse

Die Ergebnisse zum städtebaulichen Rahmenplan sind auf der Website des Rathauses unter diesem Link zu finden. Die Ergebnisse sind vom 13.1.2015.

Donnerstag, 15. Januar 2015

Sitzung des Bauausschusses am 13.01.2015


Sitzung des Bauausschusses am 13.01.2015
Vorstellung der Endergebnisse des städtebaulichen Rahmenplans durch die Planungsgruppe Darmstadt vertreten durch Frau und Herr Begher (unsere Zusammenfassung für die 22000 Bürger, die nicht anwesend waren)
Die Mitglieder des Bauausschusses wurden mit einer sehr umfangreichen Präsentation der beiden Stadtplaner gefüttert, in der Reihenfolge Analyse – Ziele – Konzepte, bei der die aufwändige Arbeit deutlich wurde.
Die Analyse zeigte recht schonungslos, wo sich z.B. bauliche Störungen befinden, Stadteinfahrten potthässlich sind, welche Straßen der Aufwertung bedürfen, welche Viertel so gemischt bebaut sind, dass kein Handlungsbedarf besteht und welche Viertel charakterlich so erhaltenswert sind, dass man sie vor zu großen Veränderungen schützen sollte.
Die Ziele wurden teilweise in Zusammenarbeit mit Bürgern ausgewählt, als Beispiele dafür sind eine erwünschte 3-geschossige Bebauung der östlichen Frankfurter Straße (und einigen anderen Stellen) sowie 2-geschossige Ausführungen für evtl. künftige Bauvorhaben (Dudenhöfer Str.) und der Erhalt der beiden uralten Grünschneisen Stadtgraben/Bleiche zu nennen.
Eigene Vorschläge des Planungsteams umfassen z.B. den Erhalt von Vorgärten und Grünflächen, wie z.B. im Gebiet des BP77 (beiderseits Giselastraße), sowie die festgelegte Firstausrichtung, auch sollten dort die zusammenliegenden Grünbereiche nicht der Nachverdichtung geopfert werden. Innerstädtische Gewerbeflächen könnten beim Wegfall der betreffenden Nutzung eine Umwandlung zur Wohnbebauung erfahren. Im Gründerzeitviertel zwischen Stadtgraben und Bahnhof sollte das mit wenigen Ausnahmen stimmige Bild erhalten bleiben.
Es können Lebensräume neu erschlossen werden (Aufwertung von Quartiersplätzen: am Polizeirevier, Bahnhofsvorplatz, Kapellenplatz, Mainufer) und bestimmte Straßen in ihrer Bedeutung hervorgehoben werden, um für die Zukunft die lebenswerten Qualitäten Seligenstadts zu sichern oder zu verbessern.
Die Zufahrten zur Stadt bergen erhebliches Aufwertungspotenzial, hier wurden die Steinheimer Straße mit einem abschreckenden Mix aus Parkplätzen und Garagen genannt der diese Stadteinfahrt prägt oder die Parkplatzwüste vor dem tegut-Markt. Auch die Aschaffenburger Str. mit einem wirren Mix aus Gewerbe und Wohnbebauung könnte dereinst dem Besucher einen Eindruck vermitteln, der nicht in so krassem Gegensatz zur Altstadt steht, wie momentan der Fall.
Als Konzepte wurden Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen genannt, um beispielsweise eine Gebietscharakteristik zu erhalten. Da erstere flächendeckend recht kostspielig sind, können vom Parlament beschlossene Satzungen die gewünschten Funktionen genauso erfüllen. Die großzügige Auslegung des §34 BauNVO könnte somit gezügelt werden.
Eine Empfehlung der Stadtplaner lautete: Möglichst bald eine Satzung für Gründerzeitviertel und Giselastraße beschließen, hier sei Eile geboten.
Auf zahlreichen Plänen sind alle vorgeschlagenen Empfehlungen eingetragen. Die Präsentation mit allen Plänen wird den Fraktionen zugehen, aber wir haben die Hoffnung, dass auch die Öffentlichkeit irgendwann Zugang hat.
A propos Öffentlichkeit....die war auch vertreten, allerdings sehr abgezählt. Presse? Desinteresse. Wen wundert ́s, sind doch die Einladungen eher unaufdringlich ergangen, es stand z.B. nichts in der Zeitung, aber wer suchte, wurde online unter „Sitzungskalender“ fündig. Eine kleine Fraktion, die Bebauungspläne und die Kosten dafür ohnehin für überflüssig hält, war an dem Abend konsequenterweise gar nicht vertreten.
Angesichts der Tragweite, die der Inhalt des Rahmenplans erlangen kann, sollten die Empfehlungen tatsächlich in Satzungen gefasst werden, wundert ́s uns schon, dass von den weltgewandten Kandidaten zur Wahl des Bürgermeisters einzig Fr. Bicherl anwesend war. Schließlich ist für eine Stadt mit 1200 jähriger Geschichte in einer Metropolregion eine zukunftsweisende Rahmenplanung auch ein Aushängeschild, welches signalisiert:
Uns ist die bauliche Entwicklung fortan nicht mehr völlig egal ! Oder sind wir doch nur ein Dorf am Rande des Spessarts?

Es grüßt Herzlich Ihre BI „Stoppt die Stadtbildzerstörung“ und wünscht alles Gute für 2015 !

Montag, 24. November 2014

Leserbrief zum Bebauungsplan 77 / Giselastrasse

aus der Offenbach Post

DANKE! (mit Rückblick)



und das eröffnet das Umfallen des Magistrats:

Kurzer Rückblick zum Bebauungsplan 77 – beiderseits Giselastraße

·        Februar 2010, die Aufstellung wurde mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
·        fast 2 Jahre Stillstand
·        Dezember 2011, die Veränderungssperre wird um ein Jahr verlängert
·        Magistratsbericht 18.04.2012 = Erster Versuch, die Aufstellung zu verhindern
·        Mai 2012, Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, am Planungsauftrag festzuhalten und beauftragt die Verwaltung, ihn unverzüglich zu vergeben
·        Ende Mai 2012, Planungsauftrag wird vergeben
·        Über 2 Jahre wird geplant und die Bürger werden bei 3 Offenlegungen beteiligt
Aktuell:
·        Magistratsbericht November 2014 = offensichtlicher Versuch des Magistrates (?), der Verwaltung (?) oder von Bürgermeisterin Nonn-Adams, der Dezernentin des Stadtplanungsamtes (?), die Aufstellung erneut zu verhindern

Was wird hiermit bezweckt? Wer steckt dahinter? Und warum?



Donnerstag, 20. November 2014

BI zu Gast bei SPD Veranstaltung "Bauen in Seligenstadt – wie weit ist eine verdichtete Bebauung sinnvoll?"

Zunächst lauschte man dem Vortrag von Dr. Markus Gwechenberger, einem ausgewiesenen Fachmann zum Thema Innerstädtische Verdichtung. Wir leben in einer Zeit der Urbanisierung, was auch in Seligenstadt zu einem Zuzugsdruck führt, dem man mit Schaffung von Wohnraum begegnen muss. Da die Außenflächen der Kernstadt ausgereizt sind, müssen wir uns beim Wohnungsbau in die Höhe ausdehnen, so seine Kernaussage.
Um die Verdichtung in verträglichen Bahnen zu halten, sind Rahmenpläne und Bebauungspläne unverzichtbar. Überrascht war der Referent  offenbar davon, dass der städtebauliche Rahmenplan in Seligenstadt erst durch öffentlichen Druck umgesetzt wurde.
Länger diskutiert wurde die Frage nach dem „Muss“ beim Wachstum durch Verdichtung.
Um den besonderen Reiz von Seligenstadt nicht zu verspielen, ist ein behutsames Vorgehen unerlässlich. Denn so schön ein Neubau für Käufer und Verkäufer ist, kann man über die Abnahme der Lebensqualität für die Nachbarn eines neuen Wohnklotzes auf Dauer nicht hinwegsehen.

Unser Fazit: Eine gelungene Veranstaltung, in der ein Fachmann bestätigt, dass
Innenverdichtung ohne frühzeitige Bürgerbeteiligung nicht zu machen ist.

Mittwoch, 19. November 2014

Giselastrasse BP 77 - Alles auf Anfang


Leserbrief aus der Offenbach Post

Leserbrief zum Bericht des Magistrates vom 12.11.14

So wird im Rathaus von Seligenstadt mit den Bürgern, mit Beschlüssen der Stadtverordneten und mit dem Geld umgegangen.
Nach mehr als 5 jährigem Ringen um die Planung in und um die Giselastraße (Bebauungsplan 77) fegt der Magistrat – an einem Montag - alles vom Tisch.
Wenn es nicht so tragisch ernst wäre, könnte ich denken, es war ein „Blauer Montag“ oder ein übler Scherz zum 11.11. Anwohner haben sich 5 Jahre engagiert, Unterschriften gesammelt, Infoblätter erstellt, Veranstaltungen organisiert und sehr viel freie Zeit investiert, damit eine moderate, der Umgebung angepasste Bebauung stattfinden soll. Die Verwaltung hat Bürgerversammlungen einberufen, Pläne wurden ausgelegt, Einwände wurden erhoben, Vorschläge wurden gemacht. Ein Planungsbüro wurde beauftragt und viel Geld wurde ausgegeben. Am 26. Mai 2014 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst, dass es diesen Bebauungsplan, mit den abschließenden Änderungen, geben soll.
Nach mehr als 5 Monaten lehnt der Magistrat diesen Beschluss ab mit der erbärmlichen und nichtssagenden Begründung: „Die Gesamtzielsetzung erschien derart verfremdet bzw. so schwerwiegend gestört, dass der Bebauungsplanentwurf in seiner endgültigen Fassung vom Oktober 2014 nicht mehr befürwortet werden konnte und abgelehnt wurde.“ (Zitat aus dem Magistratsbericht) Hier ist die Frage: Wer oder was ist schwerwiegend gestört? Dem Magistratsbericht ist nicht zu entnehmen, um welche schwerwiegenden Störungen es sich handelt. Gründe werden nicht genannt. Wenn der Magistrat den Beschluss der Stadtverordneten vom 26.05.14 beanstandet, hätte er dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen tun müssen. So steht es in der Hess. Gemeindeordnung im § 63 Abs. 4.
Statt dessen hat das Amt für Stadtentwicklung - in sicherer Erwartung, dass der Planentwurf gültiges Ortsrecht wird - diesen bereits angewendet, obwohl der Magistrat - laut seines eigenen Berichtes – ihn am 20.10.14 abgelehnt hat wegen Verfremdung der Gesamtzielsetzung und schwerwiegender Störung. Wörtlich nachzulesen im Magistratsbericht vom 12.11.14.
Am Ende des Berichtes steht der vage Hinweis, dass die Stadtverordneten ihren eigenen Beschluss vom 26.05.14 förmlich wieder aufheben sollen, damit nach § 34 BauGB gebaut wird. § 34 bedeutet, es können weiterhin Gebäude errichtet werden im Format des verschandelten Arbeitsamtes oder das „Vorzeigegebäude“ im Stadtgraben usw. usw. Somit sind weiterhin Tor und Tür für Investoren geöffnet, die nach Herzenslust „Gutes tun“ für unsere Stadt.
Warum die Stadtverordneten ihren Beschluss aufheben sollen bleibt ein Geheimnis. Oder, weil wenige Personen im Magistrat den besseren Überblick haben als ein komplettes Stadtparlament? Im Rathaus herrschen offensichtlich verfremdend schwerwiegend gestörte Verhältnisse!

Gisela Meutzner
Würzburger Straße
Seligenstadt

Sonntag, 16. November 2014

Schön vor die Nase gesetzt

Im Grauborn entstehen zur Zeit "repräsentative" Komplexe mit Eigentumswohnungen.




Über die Form lässt sich streiten. Wir finden jedoch, dass es bedenkenswert ist, wenn ein Hausbesitzer, der dort schon Jahrzehnte wohnt, solche Blöcke im Süden seines Anwesens vor die Nase gesetzt bekommt. Solche Beispiele sind in Seligenstadt in letzter Zeit vermehrt zu identifizieren. Der Immobilienwert der Anlieger wird gemindert, da ein Haus, mit solchen im Süden angrenzenden Klötzen, ganz klar eine Wertminderung erfährt. Aber ratet mal wessen Säckel wächst?!

Tja, und wenn man dann im Garten einen Geräteschuppen bauen will, bekommt der Kleinbürger nur Kontra.

Wie beziehen denn unsere BGM-Kanditat(inn)en zu solchen Themen Stellung?

Dienstag, 28. Oktober 2014

Nächster BI Stammtischtermin

Der nächste Stammtisch findet am 4.11.2014 im Kleins Brauhaus um 20:00 Uhr statt.
Wir freuen uns über alle Interessierte. 

Montag, 13. Oktober 2014

Ergebnisse der STVV vom 13.10.


Im Bauausschuss am Di 25.11. um 19:00 Uhr wird voraussichtlich der noch zu beschließende Stadtentwicklungsplan auf der TO stehen und vorgestellt werden. Er befindet sich derzeit im Magistrat zur Beratung.

Die Verlängerung der Veränderungssperre BPlan81 wurde für ein weiteres Jahr beschlossen.

Das Thema der nächsten Bürgerinformstionsveranstaltung wird übrigens weder Bahnhof noch Biotonne sein, sondern der 3. Abschnitt der Umgehungsstraße, insbesondere der von Hessen Mobil bevorzugten Variante. 
Infos sind angeblich auf der Website von Seligenstadt und Hessenmobil zu finden.

Für die letzte STVV am 8.12. wird es voraussichtlich eine Beschlussvorlage vom Magistrat zum BPlan 77 geben. Sollte dieser dann beschlossen werden, hat das ganze Prozedere annähernd 5 Jahre gebraucht(!)

off topic:
in manchen modernen Gemeinden werden die Sitzungen wie z.B. die STVV per livestream im Internet übertragen. So etwas würde sicher der eine oder der andere Bürger nutzen, um sich über die Politik in unserer Stadt zu informieren. 

Sonntag, 28. September 2014

Kein Wunder, wenn der ein oder andere den Überblick verliert


Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Bahnhofsgelände muss verlängert werden. Der Zielsetzung ist man nach fast zwei Jahren nicht nähergekommen.
Bei den Planungswerkstätten zum Stadtentwicklungsplan wurde das Bahnhofsgelände ausgeklammert, genau wie Altstadt und Verkehrsplanung. Da vieles miteinander verwoben ist, sind sinnvolle Lösungsansätze nur möglich, wenn zukunftsweisende Ideen frühzeitig miteinander verknüpft werden. Besonders der Magistrat muss diese Notwendigkeiten erkennen und darauf hinweisen, sonst geht wertvolle Zeit verloren.
Folgende Zielsetzung wurde für das Bahngelände festgeschrieben:
Flächen für den ruhenden Verkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Grünanlage.
Für die Bürgerinitiative war damit die Hoffnung verbunden, auf die Errichtung eines P+R-Platzes mit ausreichender Stellplatzanzahl, die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, sowie die Einbindung des öffentlichen Nahverkehrs in Absprache mit den Betreibern und der zukünftigen Nahverkehrsplanung.
Dazugehörige Visionen sind eine Fußgänger-/Radfahrerunter- oder -überführung und/oder die bessere Anfahrbarkeit des Bahnhofs
Ob in den geheimen Arbeitskreisen mit den Fraktionsvorsitzenden die Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses noch verfolgt wird und Betrachtungen zur Entwicklung des Nahverkehrs einfließen oder vorwiegend den Interessen des Grundstückeigentümers Folge geleistet wird, ist nicht bekannt.
Sollte Letzteres der Fall sein, haben die Medien Recht, dass die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes rausgeschmissenes Geld sind.
Der Magistrat muss die Bauleitplanung ausnutzen und seine Planungshoheit im Sinne der Bürger ausspielen. Tut er dies nicht, kann man über die Gründe nur Vermutungen anstellen.
Die Besucher der letzten Bauausschusssitzung konnten vernehmen, dass es Überlegungen gibt, den Kapellenplatz für Busse umzugestalten. Diese Überlegungen sind zwar laut Bürgermeisterin noch so unreif, dass sie auch im Magistrat noch nicht besprochen wurden und die Erweiterung des Plangebietes für den Bebauungsplan 82 Frankfurter Straße soll auch nur für die Errichtung des neuen Kreisels gelten.
Der Kapellenplatz nimmt aber sowohl in der städtebaulichen Entwicklung, als auch in der Verkehrsplanung einen größeren Stellenwert ein. Selbst in den Planungswerkstätten wurde erarbeitet, dass die Qualität des Platzes erhöht werden sollte. Mit der entsprechenden Gestaltung und Integration des öffentlichen Nahverkehrs kann das ein Plus für ganz Seligenstadt sein. Er darf nicht nur als ein neuer Kreisel unter vielen wahrnehmbar sein.
Aber auch das Bahngelände ist für den öffentlichen Nahverkehr nicht außen vor, die Anbindung jedoch mehr schlecht als recht. Sowie Herz und Lunge für die Sauerstoffverteilung des Körpers unzertrennlich sind, gehören Bahnhof und Busse ebenfalls zusammen, um die Verteilung der Reisenden und Pendler zu optimieren. Was bietet sich da besser an, als die dazugehörige Planungen/Ideen zum Nahverkehrsplan in das noch nicht bebaute und mit dem passenden Aufstellungsbeschluss und einer Verlängerungssperre versehene Gebiet zu integrieren.
Seligenstadt hat sich keinen Gefallen damit getan, sich das Bahnhofsgelände durch einen Investor wegschnappen zu lassen. Nicht nachvollziehbar, dass sogar gegen das Vorkaufsrecht der Stadt fadenscheinige Gründe gefunden wurden. Der Investor hat kein Bauland gekauft und sollte zum Wohle der Stadt in eine vernünftige Diskussion zum Verkauf der benötigten Flächen eintreten.
Nach aktiver Planung im Sinne der Zielsetzung wird sich zeigen, ob auf dem Gebiet des Bahngeländes noch Flächen für andere Nutzungen übrig sind.
Die Präsentation von Entwürfen in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung ist mehr als überfällig. Die Hoffnung, dass der Magistrat doch der Zielsetzung des Bebauungsplanes folgt und zukunftsweisend auch in Bezug zum Nahverkehr denkt, besteht noch, der Glaube an die vorgezogene Bürgerbeteiligung ist allerdings längst abhandengekommen.
Und zu allem Überfluss wird zur unendlichen Menge nicht fertiggestellter Bebauungspläne jetzt schon das nächste Fass innerhalb der Stadtverordnetenversammlung aufgemacht, die Verplanung der Flächen südlich des Westrings für Wohnbebauung.
Kein Wunder, wenn der ein oder andere den Überblick verliert.




Spontane Gedanken


Beim Anblick des Bahnhofs kommen einem so manche Gedanken. Unweigerlich fühlt man sich an eine Mauer erinnert. 

Man könnte auch an den Limes denken. Ein Schutzwall vor den Bürgern - Entschuldigung - vor den Barbaren... .

Gibt es da was zu verstecken oder dient der Seligenstädter Limes nur der machtvollen Demonstration der Bahnhofsgeländebesetzung?
Aber vielleicht müssten wir ja nur darauf warten, dass die Dornenhecke fällt, nachdem ein Prinz unseren Bahnhof wachgeküsst hat.
Offensichtlich gibt es da Einiges was die Bürger nicht sehen sollen.

Wofür ist eigentlich die Veränderungssperre? Wird diese geachtet? Wer stellt das sicher? Hinter verschlossen Türen wird fleissig weitergeplant. Die Bürger werden für dumm verkauft und später vor vollendete Tatsachen gestellt. 

Wenn Mieten unbezahlbar werden - bald auch in Seligenstadt?

Dokumentation in der ARD Mediathek

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Der-Mietreport-Wenn-Wohnen-unbezahlbar/Das-Erste/Video?documentId=23639250&bcastId=799280


leider lassen sich in Seligenstadt einige Parallelen finden. Vielleicht nicht ganz das gleiche Niveau - aber die Tendenz ist die gleiche.

Leserbrief


Jetzt hat der Investor Herr Toth seinen „claim“ am Bahnhofsgelände abgesteckt. Trotz Veränderungssperre hat er einen mehr als mannshohen Bretterzaun um das Bahnhofsgebäude herum aufgestellt und zugleich einen Weg zu den Parkplätzen versperrt. Das greift in den Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2012 für den Bebauungsplan 81 und in die Veränderungssperre ein, wonach die gesamte Fläche als Parkraum und Grünfläche ausgewiesen werden soll.
Hinter verschlossenen Türen – so meldete die Offenbach Post – beraten der Investor Herr Toth, die Bürgermeisterin und die Fraktionsvorsitzenden der Seligenstädter Stadtverordneten Bebauungsvarianten, die die Planungswerkstatt Darmstadt auf Kosten der Stadt entworfen hat.
Es gerät vollkommen aus dem Blickfeld, dass der Investor Herr Toth von der Bahn Bahnbetriebsgelände gekauft hat, das nach seinem Widmungszweck und auch nach dem Flächennutzungsplan nicht bebaubar ist. Dies ermäßigte nachhaltig den Kaufpreis. Die Bahn kann als Verkäuferin ihrem Käufer – Herrn Toth - nicht gewährleisten, dass er dort sein Bauprojekt verwirklichen kann. Ihr fehlt die Planungshoheit. Sie kann dem Investor Herrn Toth kein Baurecht verschaffen.
Dem Investor Herrn Toth wird kein Planungsschaden zugefügt, wenn der Bebauungsplan 81 endgültig die Fläche als Parkraum und Grünfläche ausweist. Diese ist dann ebenso nicht bebaubar, wie sie es bereits gewesen ist, als der Investor kaufte. Der Stadt fällt der Verlust eines Spekulationsgewinns nicht zur Last. Sollte er gleichwohl über den Bebauungsplan doch noch Bebauungsrecht gewinnen, falls die Stadtverordneten ihren Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2012 umstoßen, wäre dies eine unverhältnismäßige Subvention zu Gunsten des Investors Herrn Toth. 

Montag, 8. September 2014

Aktuelle Termine

Di. 09.09.14        19.00 Uhr        Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung, großer Rathaussaal (Tagesordnung siehe link)

Mo. 15.09.14       19.00 Uhr        Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, großer Rathaussaal

Mo. 22.09.14       19.00 Uhr        Stadtverordnetenversammlung, Feuerwehrhaus